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   OLG Köln, 07.12.1987 - 21 U 12/87   

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https://dejure.org/1987,5402
OLG Köln, 07.12.1987 - 21 U 12/87 (https://dejure.org/1987,5402)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.12.1987 - 21 U 12/87 (https://dejure.org/1987,5402)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 1987 - 21 U 12/87 (https://dejure.org/1987,5402)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 23.12.1938 - II 102/38

    1. Wie ist es zu verstehen, wenn nach der Satzung einer Gesellschaft mbH. die

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1987 - 21 U 12/87
    Die Auslegung eines Gesellschaftsvertrages richtet sich nach §§ 133, 157 BGB ( RGZ 159, 272 ( 278 ) ; Scholz-Winter, GmbHG, § 15 Rz. 82).

    Es wird dadurch verhindert, daß ein nicht genehmer Gesellschafter Einfluss auf die Angelegenheiten der Gesellschaft nimmt (RGZ a.a.D.; RGZ 159, 272 (282) ).

    Entscheidend für die Frage des Umgehungsgeschäftes ist es, ob die Rechtsübertragung trotz des Vetos der Gesellschafter wirtschaftlich herbeigeführt wurde (RGZ 159, 272; Soergel-Hefermehl, § 134 Rz. 35; Wiedemann, a.a.D. , S. 116).

  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1987 - 21 U 12/87
    Der Charakter der Abtretung der Gesellschaftsanteile an die ergibt sich daraus, daß auf diese Weise versucht wurde, einen verbotenen Erfolg - die Übertragung der Anteile an ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter -durch die Verwendung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten - die vorherige Abtretung an die - zu erreichen, die scheinbar - als Abtretung an eine Konzerngesellschaft - von der Verbotsnorm nicht umfasst wurden (vgl. die gleichlautende Klassifizierung des Umgehungsgeschäftes in der st. höchstrichterlichen Rspr. RGZ 155, 138 (146) ; BGHZ 58, 60 (65) ; BGHZ 85, 39 (46) ) .
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1987 - 21 U 12/87
    Ob für die Nichtigkeit des Umgehungsgeschäftes eine Umgehungsabsicht zu fordern ist oder nicht (dafür MünchKomm-Mayer-Maly, § 134 Rz. 18 für bestimmte Fälle; BGH NJW 1960, 524 (525); dagegen Soegel-Hefermehl, § 134 Rz. 55; BAGE 10, 65 (70) ), kann hier dahinstehen, da die Beklagte eine solche Absicht zum Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte jedenfalls hatte.
  • BGH, 13.01.1972 - VII ZR 81/70

    Umfang der Unabdingbarkeit des Ausgleichsanspruchs; Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1987 - 21 U 12/87
    Der Charakter der Abtretung der Gesellschaftsanteile an die ergibt sich daraus, daß auf diese Weise versucht wurde, einen verbotenen Erfolg - die Übertragung der Anteile an ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter -durch die Verwendung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten - die vorherige Abtretung an die - zu erreichen, die scheinbar - als Abtretung an eine Konzerngesellschaft - von der Verbotsnorm nicht umfasst wurden (vgl. die gleichlautende Klassifizierung des Umgehungsgeschäftes in der st. höchstrichterlichen Rspr. RGZ 155, 138 (146) ; BGHZ 58, 60 (65) ; BGHZ 85, 39 (46) ) .
  • BGH, 17.11.1959 - V ZR 18/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1987 - 21 U 12/87
    Ob für die Nichtigkeit des Umgehungsgeschäftes eine Umgehungsabsicht zu fordern ist oder nicht (dafür MünchKomm-Mayer-Maly, § 134 Rz. 18 für bestimmte Fälle; BGH NJW 1960, 524 (525); dagegen Soegel-Hefermehl, § 134 Rz. 55; BAGE 10, 65 (70) ), kann hier dahinstehen, da die Beklagte eine solche Absicht zum Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte jedenfalls hatte.
  • RG, 01.06.1937 - VII 15/37

    Ist ein Vertragswerk wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, wenn

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1987 - 21 U 12/87
    Der Charakter der Abtretung der Gesellschaftsanteile an die ergibt sich daraus, daß auf diese Weise versucht wurde, einen verbotenen Erfolg - die Übertragung der Anteile an ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter -durch die Verwendung rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten - die vorherige Abtretung an die - zu erreichen, die scheinbar - als Abtretung an eine Konzerngesellschaft - von der Verbotsnorm nicht umfasst wurden (vgl. die gleichlautende Klassifizierung des Umgehungsgeschäftes in der st. höchstrichterlichen Rspr. RGZ 155, 138 (146) ; BGHZ 58, 60 (65) ; BGHZ 85, 39 (46) ) .
  • RG, 18.11.1921 - II 226/21

    Gesellschaft m. b. H. Auslegung der Satzung

    Auszug aus OLG Köln, 07.12.1987 - 21 U 12/87
    Ein so ausgestaltetes Zustimmungserfordernis hat erkennbar den Sinn, eine Gesellschaft von einem Gesellschafter freizuhalten, der den übrigen Gesellschaftern nicht genehm ist (so RGZ 103, 195 (199) ; Hachenburg in J W 1931, 2968).
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